Herzlich Willkommen!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Arbeit der Landesinnung des Mode schaffenden Handwerks Schleswig-Holstein und bringen Ihnen gerne auf den nachstehenden Seiten unsere Arbeit näher.
Der Zusammenschluss selbständiger Handwerker unserer Gewerke dient der Interessenförderung und -vertretung auf regionaler Ebene. Als starke Gemeinschaft schaffen wir Lösungsmodelle, leisten Hilfestellungen, fördern die Umsetzung innovativer Ideen und bieten Sicherheit.
Unser Angebot für Mitglieder umfasst u.a.:
Innungsversammlungen
Forum für Weiterbildung
Seminare und Workshops: z.B. für Drapierung Schnittkonstruktion, Schmucktechniken
Meisterkurse
Kreativ-Wettbewerb für Auszubildende
Nachwuchsförderung
Ausflüge/Messen/Bundeskongresse
Modeschauen
Optionen des Mitgliedsstatus:
ordentliche Mitgliedschaft
Schnuppermitgliedschaft (für höchstens ein Jahr)
Gastmitgliedschaft
Finanzielle Vorteile:
günstigere Seminargebühren im „Forum für Weiterbildung“
Vergünstigungen bei Innungsveranstaltungen und Ausflügen
Ermäßigter Beitrag für Zwischen- und Gesellenprüfung
Coronavirus - Informationen:
- Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld (KUG)
- Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
- Stundung der Unfallversicherungsbeiträge
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Bundeskabinett beschließt eine Verordnung zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld und den Entwurf eines Gesetzes für ein "Sozialschutz-Paket"
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Anbetracht der aktuellen Lage möchten wir Ihnen einige Informationen weitergeben:
Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld (KUG)
Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich.
Ein aufgrund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.
Am 13. März 2020 haben Bundestag und Bundesrat angesichts der Corona-Krise eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes beschlossen, darunter beispielsweise die Absenkung des Anteils der Beschäftigten eines Betriebs, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, auf 10 Prozent oder die je nach Fall vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozial-versicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten.
Die Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Diese Anpassung des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie im beigefügten Merkblatt. (Anlage 1)
· Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
Bitte beachten Sie ferner das beigefügte Rundschreiben des ZDH „Information über Muster-vereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit“. (Anlage 2)
Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kündigt in einem Rundschreiben die erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Einzugsstellen (= gesetzliche Krankenkassen) an, um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen.
Bitte beachten Sie dazu das Rundschreiben des ZDH. (Anlage 3)
Stundung der Unfallversicherungsbeiträge
Eine erleichterte Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen ist bei vielen Berufsgenossenschaften möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie in dem ebenfalls beigefügten Rundschreiben des ZDH. (Anlage 4)
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 19. März 2020 umfassende konkretisierende Ausführungen zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht.
Auch hierzu finden Sie in dem beigefügten Rundschreiben des ZDH ausführliche Informationen. (Anlage 5)
Bundeskabinett beschließt eine Verordnung zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld und den Entwurf eines Gesetzes für ein "Sozialschutz-Paket"
Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 eine Verordnung über den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld sowie den Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 ("Sozialschutz Paket") beschlossen.
Ausführliche Infos in Anlage 6.